Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

STAND: AUGUST 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieterin

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen in Beratung, Analyse, Strategie und Unterstützung der Jana Suckfüll, Influencer Marketing Academy & Growth, Feldbergstr. 76, 68163 Mannheim, USt IdNr. DE455625666, info@janasuckfuell.com, nachfolgend Auftragnehmerin genannt.

(2) Diese AGB gelten für die Leistungen IM Audit, IM Talent, IM Academy und IM Growth Partner, für den IM Kickstart sowie für den Campus, jeweils als Bestandteil eines Pakets oder als eigenständiges Abonnement.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Die Pakete IM Audit, IM Talent, IM Academy und IM Growth Partner werden ausschließlich auf Grundlage eines Kundenvertrags und ausschließlich mit Unternehmern geschlossen. Verbraucher können den IM Kickstart und das Campus Abonnement erwerben.

(4) Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ausschließlich gegenüber Unternehmern gelten oder gegenüber Verbrauchern aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht oder nur eingeschränkt vereinbart werden können, gelten sie ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

(5) Maßgeblich ist, ob der Auftraggeber den Vertrag als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB abschließt. Die für die jeweilige Kundeneigenschaft geltenden gesetzlichen Vorschriften finden Anwendung.

(6) Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Kundenvertrag, Angebot oder einer sonstigen ausdrücklich getroffenen Vereinbarung haben Vorrang vor diesen AGB.

(7) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgrundlagen und Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem ausgewählten Paket sowie aus einer gegebenenfalls individuell vereinbarten Leistungsbeschreibung oder einem Angebot.

(2) Bei den Paketen IM Audit, IM Talent, IM Academy und IM Growth Partner bestimmt der Kundenvertrag insbesondere das ausgewählte Paket, das Startdatum, gegebenenfalls individuell vereinbarte Leistungen und Sonderkonditionen sowie die konkret vereinbarte Vergütung.

(3) Ergänzend gelten für das jeweils ausgewählte Paket die in diesen AGB beschriebenen Regelungen zu Leistung, Laufzeit, Vergütung und Kündigung.

(4) Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen in Beratung, Analyse, Strategie und Unterstützung mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, soweit nicht im jeweiligen Kundenvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere gesetzliche Rechte bei Gewährleistung, Mängeln und Verbraucherschutz, bleiben unberührt.

(5) Insbesondere werden keine bestimmten Reichweiten, Umsätze, Verkaufszahlen, Bewerberzahlen, Einstellungen, Kooperationen, Leads oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnisse garantiert.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Bei den Paketen IM Audit, IM Talent, IM Academy und IM Growth Partner kommt der Vertrag auf Grundlage des zwischen den Parteien geschlossenen Kundenvertrags zustande. Die Einzelheiten des Vertragsschlusses regelt der Kundenvertrag.

(2) Beim IM Kickstart und beim Campus Abonnement kommt der Vertrag über den Bestellprozess auf der Website nach den Absätzen 3 bis 6 zustande.

(3) Die Darstellung der Produkte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.

(4) Der Auftraggeber gibt durch Anklicken des Bestellbuttons, beispielsweise „zahlungspflichtig bestellen“, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Zuvor kann er seine Eingaben prüfen und korrigieren.

(5) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Auftragnehmerin die Bestellung annimmt, spätestens mit der Bereitstellung des Zugangs.

(6) Der Vertragstext wird gespeichert und dem Auftraggeber zusammen mit diesen AGB und der Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger als PDF zum Download zur Verfügung gestellt und im Nutzerkonto hinterlegt. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Pakete und Leistungsumfang

IM AUDIT

(1) Das IM Audit umfasst eine einmalige Analyse des Influencer Marketings des Auftraggebers auf Grundlage der von ihm bereitgestellten Daten, Informationen und Unterlagen. Zum Leistungsumfang gehört ein Walkthrough Call über 60 Minuten.

(2) Die Vergütung beträgt 1.490,00 € einmalig. Im Preis ist ein Campus Zugang für einen Zeitraum von einem Monat ab Bereitstellung des Zugangs enthalten, unabhängig vom Ende des Vertrags.

(3) Die Leistung wird einmalig erbracht und endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Analyse und Beratungsleistung. Zur Abrechnung siehe § 7, zu Laufzeit und Kündigung siehe § 8.

IM TALENT

(4) IM Talent umfasst Hiring Support für Influencer Marketing Rollen. Die Auftragnehmerin unterstützt insbesondere bei der Prüfung, Bewertung und Auswahl geeigneter Kandidaten sowie bei der Durchführung und Begleitung von Interviews.

(5) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der im Kundenvertrag ausgewählten Leistungsstufe: Interview Support 790,00 €, Hiring Support 1.990,00 €, IM Talent vollständig 3.990,00 €. Die gebuchte Leistungsstufe ist im Kundenvertrag zu kennzeichnen.

(6) Ein Campus Zugang ist nicht enthalten. Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung der jeweils gebuchten Leistung. Zur Abrechnung siehe § 7, zu Laufzeit und Kündigung siehe § 8.

IM ACADEMY

(7) Die IM Academy ist eine Aufbauberatung über zwölf Wochen. Die Auftragnehmerin berät und begleitet den Auftraggeber strategisch und fachlich. Die operative Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen erfolgt durch den Auftraggeber bzw. dessen Team, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(8) Zum Leistungsumfang gehören insbesondere wöchentliche Calls, WhatsApp Support sowie der IM Kickstart. Der Campus Zugang ist für die Dauer der zwölfwöchigen Vertragslaufzeit enthalten.

(9) Die Gesamtvergütung für die zwölfwöchige Vertragslaufzeit beträgt 11.970,00 € und wird in drei Raten zu jeweils 3.990,00 € abgerechnet. Bei der Teamvariante für drei teilnehmende Personen beträgt die Gesamtvergütung 17.970,00 € und wird in drei Raten zu jeweils 5.990,00 € abgerechnet. Enthalten sind drei persönliche Zugänge zum Campus und zum IM Kickstart, jeweils für namentlich benannte Personen. Für weitere Personen gilt eine gesonderte Vereinbarung.

(10) Die Vertragslaufzeit beträgt verbindlich zwölf Wochen. Eine ordentliche Kündigung während dieser festen Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte des Auftraggebers entgegenstehen. Zur Abrechnung siehe § 7, zu Laufzeit und Kündigung siehe § 8.

IM GROWTH PARTNER

(11) Der IM Growth Partner umfasst eine dauerhafte strategische Begleitung des Auftraggebers.

(12) Zum Leistungsumfang gehören insbesondere Calls im Abstand von grundsätzlich zwei Wochen mit einer Dauer von jeweils 60 Minuten, priorisierter WhatsApp Support mit einer Antwort an Werktagen innerhalb von 24 Stunden sowie der IM Kickstart. Der Campus Zugang ist für die Dauer des Vertragsverhältnisses enthalten.

(13) Die Vergütung beträgt 3.490,00 € pro Monat. Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit fortgeführt und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Zur Abrechnung siehe § 7, zu Laufzeit und Kündigung siehe § 8.

IM KICKSTART UND CAMPUS

(14) Der IM Kickstart ist ein digitaler Videokurs. Der Campus ist eine digitale Plattform mit Kursinhalten, Vorlagen und Rechnern. Beide können als Bestandteil eines Pakets nach den vorstehenden Paketregelungen oder eigenständig über den Bestellprozess auf der Website erworben werden. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angegebenen Preise. Ergänzend gelten § 9 für den Campus und § 11 für den IM Kickstart. Zur Abrechnung siehe § 7, zu Laufzeit und Kündigung siehe § 8.

(15) Im IM Kickstart ist ein Campus Zugang für einen Zeitraum von einem Monat ab Bereitstellung enthalten. Dieser Zeitraum ist unentgeltlich und endet automatisch mit Ablauf des Monats, ohne dass es einer Kündigung bedarf und ohne dass eine Zahlungspflicht entsteht. Eine Fortsetzung ist nur durch die aktive Buchung eines Campus Abonnements möglich. Ist der Campus zugleich über ein Paket für einen längeren Zeitraum enthalten, gilt der längere Zeitraum.

§ 5 Start, Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten

(1) Der Beginn der Leistungserbringung richtet sich nach dem im Kundenvertrag vereinbarten Startdatum.

(2) Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(3) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Informationen, Daten und Unterlagen richtig und vollständig sind und rechtmäßig verwendet werden dürfen.

(4) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich hiervon betroffene Fristen und Termine entsprechend.

(5) Die Vergütungspflicht bleibt von einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verzögerung unberührt.

(6) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Leistungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber organisatorisch anzupassen, sofern der vereinbarte Leistungsumfang und der wesentliche Charakter der gebuchten Leistung erhalten bleiben.

(7) Bei Verbrauchern beginnt die Leistungserbringung vor Ablauf einer gesetzlichen Widerrufsfrist nur, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt und die hierfür gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen eines Widerrufs bleiben unberührt.

§ 6 Termine und Terminabsagen

(1) Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor Beginn kostenfrei in Textform verschoben werden.

(2) Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen des Auftraggebers ist die Auftragnehmerin berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des auf den jeweiligen Termin entfallenden Honorars zu berechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere ein bestehendes Widerrufsrecht, bleiben unberührt. Bei Paketen mit einer Gesamtvergütung wird das Honorar je Termin so berechnet: Gesamtvergütung geteilt durch die Anzahl der im Leistungszeitraum vereinbarten Termine. Beim IM Growth Partner gilt als Bezugsgröße die Monatsvergütung geteilt durch die Anzahl der im Monat vereinbarten Termine. Das Ausfallhonorar beträgt höchstens 250,00 € je Termin.

(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Der Auftragnehmerin bleibt der Nachweis eines höheren Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften vorbehalten.

(4) Das Ausfallhonorar wird nicht berechnet, wenn der Auftraggeber die kurzfristige Verhinderung nicht zu vertreten hat und die Auftragnehmerin unverzüglich informiert.

§ 7 Vergütung und Abrechnung

(1) Maßgeblich für die konkrete Vergütung ist die im Kundenvertrag ausgewiesene Vergütung. Die in § 4 genannten Preise gelten als Standardvergütung des jeweiligen Pakets, sofern im Kundenvertrag keine abweichende Vergütung vereinbart wurde.

(2) Gegenüber Unternehmern werden die Vergütungen als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer ausgewiesen. Die gegenüber Verbrauchern angegebenen Gesamtpreise verstehen sich einschließlich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.

(3) Beim IM Kickstart ist der Preis eine Einmalzahlung und mit Vertragsschluss sofort fällig. Das Campus Abonnement wird wiederkehrend abgerechnet, je nach gewähltem Zyklus monatlich oder jährlich im Voraus, jeweils zu Beginn der Abrechnungsperiode fällig.

(4) Für die Beratungspakete gelten folgende Abrechnungsregelungen: Beim IM Audit wird die Vergütung nach Abschluss der vereinbarten Leistung einmalig abgerechnet. Beim IM Talent wird die Vergütung nach Abschluss der jeweils gebuchten Leistung einmalig abgerechnet. Bei der IM Academy wird die Gesamtvergütung in drei Raten abgerechnet. Die erste Rate wird zu Beginn des Leistungszeitraums fällig, die zweite nach Ablauf von vier Wochen, die dritte nach Ablauf von acht Wochen. Beim IM Growth Partner wird die Vergütung monatlich nachträglich abgerechnet.

(5) Solange die Auftragnehmerin die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG erfüllt und deshalb keine Umsatzsteuer erhebt, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. In diesem Fall wird im jeweiligen Angebot, Kundenvertrag oder auf der Rechnung auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung hingewiesen. Wechselt die Auftragnehmerin künftig zur Regelbesteuerung, weist sie die gesetzliche Umsatzsteuer ab dem Zeitpunkt des Wechsels in den Preisen und Rechnungen aus. Für laufende Campus Abonnements gilt Absatz 12.

(6) Beim IM Kickstart und beim Campus Abonnement erfolgt die Zahlung über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten des Zahlungsdienstleisters Stripe, Stripe Payments Europe, Ltd. Für die Zahlungsabwicklung können ergänzend Bedingungen des Zahlungsdienstleisters gelten. Der Auftraggeber erhält eine Rechnung in elektronischer Form als PDF im Nutzerkonto.

(7) Bei den Paketen IM Audit, IM Talent, IM Academy und IM Growth Partner erfolgt die Zahlung per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto.

(8) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.

(9) Rechnungen können elektronisch, insbesondere per Mail als PDF, übermittelt werden.

(10) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Auftragnehmerin ist insbesondere berechtigt, ihre Leistung bis zum Ausgleich fälliger Forderungen vorübergehend auszusetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(11) Die Aussetzung der Leistung lässt bestehende Vergütungsansprüche unberührt.

(12) Die Auftragnehmerin kann den Preis des Campus Abonnements anpassen, wenn und soweit sich die für die Preisbildung maßgeblichen Gesamtkosten verändern. Dazu zählen insbesondere Kosten für Hosting, Video Streaming, Zahlungsabwicklung, Software und Dienstleister sowie geänderte gesetzliche oder steuerliche Rahmenbedingungen. Kostensenkungen gibt die Auftragnehmerin nach denselben Maßstäben weiter. Eine Anpassung ist höchstens einmal pro Kalenderjahr möglich und wird mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Sie wird frühestens zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode wirksam, beim Jahresabonnement frühestens zum Ende der jeweils laufenden Abrechnungsperiode. Ist der Auftraggeber mit der Anpassung nicht einverstanden, kann er das Abonnement bis zum Wirksamwerden der Anpassung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt in Textform kündigen; hierauf weist die Auftragnehmerin in der Ankündigung gesondert hin.

(13) Gesetzliche Rechte des Auftraggebers zur Zahlungsverweigerung oder zur Zurückbehaltung bleiben unberührt.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach dem ausgewählten Paket und den Regelungen des § 4 dieser AGB.

(2) Beim IM Audit endet der Vertrag mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Analyse und Beratungsleistung.

(3) Beim IM Talent endet der Vertrag mit vollständiger Erbringung der jeweils gebuchten Leistung.

(4) Bei der IM Academy beträgt die Vertragslaufzeit zwölf Wochen. Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte des Auftraggebers entgegenstehen.

(5) Beim IM Growth Partner beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(6) Der Vertrag über den IM Kickstart endet, wenn der Zugang nach § 11 endet. Einer Kündigung bedarf es nicht.

(7) Das Campus Abonnement läuft zunächst für die gewählte Grundlaufzeit von einem Monat oder zwölf Monaten. Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert es sich auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Der Zugang endet mit Ablauf der bezahlten Abrechnungsperiode. Für Verbraucher steht hierfür eine leicht zugängliche elektronische Kündigungsfunktion nach § 312k BGB bereit. Gezahlte Beträge für die laufende Abrechnungsperiode werden nicht anteilig erstattet, soweit nicht ein Widerruf greift.

(8) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Auftragnehmerin insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen § 10 oder § 12 vor.

(9) Soweit ein wichtiger Grund in einer Verletzung vertraglicher Pflichten liegt, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder eine Abmahnung auszusprechen, soweit dies gesetzlich erforderlich und im Einzelfall zumutbar ist.

(10) Jede Kündigung bedarf der Textform, soweit gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben oder zugelassen ist.

(11) Im Falle einer vorzeitigen Beendigung bleiben Vergütungsansprüche für bis zum Beendigungszeitpunkt bereits erbrachte Leistungen sowie sonstige bis dahin entstandene Ansprüche unberührt. Bereits bereitgestellte digitale Inhalte, insbesondere der IM Kickstart und ein bereitgestellter Campus Zugang, gelten als vollständig erbracht, soweit sich aus § 9 Abs. 11 und § 11 Abs. 3 nichts anderes ergibt.

(12) Im Fall einer berechtigten außerordentlichen Kündigung oder Sperrung wegen eines vom Auftraggeber zu vertretenden Grundes besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte.

§ 9 Campus Zugang und Campus Abonnement

(1) Soweit der Campus Bestandteil des gebuchten Pakets ist, erhält der Auftraggeber für die im jeweiligen Paket vorgesehene Dauer Zugang zum Campus. Die konkrete Inklusivdauer ergibt sich aus § 4 und dem Kundenvertrag.

(2) Unabhängig davon kann der Campus als eigenständiges Abonnement über den Bestellprozess auf der Website erworben werden. Für Laufzeit und Kündigung gilt § 8, für Preis und Abrechnung gilt § 7.

(3) Für die Nutzung legt der Auftraggeber ein passwortgeschütztes Nutzerkonto an. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(4) Der Campus Zugang ist personenbezogen und gilt für genau eine natürliche Person. Eine Weitergabe von Zugangsdaten sowie die gemeinsame Nutzung des Kontos durch mehrere Personen sind nicht gestattet. Einzige Ausnahme ist die Teamvariante der IM Academy nach § 4, bei der drei persönliche Zugänge für namentlich benannte Personen enthalten sind.

(5) Der Campus Zugang wird nach Zustandekommen des Vertrags und, soweit erforderlich, nach Zahlung der ersten fälligen Vergütung bzw. nach Beginn des gebuchten Leistungszeitraums bereitgestellt.

(6) Der Auftraggeber ist für die technischen Voraussetzungen zur Nutzung selbst verantwortlich. Hierzu gehören insbesondere ein geeigneter Internetzugang, ein geeignetes Endgerät sowie ein aktueller, vom Campus unterstützter Browser.

(7) Bei begründetem Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren. Sie wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und die Sperrung aufheben, sobald der Grund hierfür entfällt.

(8) Der Campus Zugang endet mit Ablauf des jeweils gebuchten Zugangszeitraums bzw. mit Beendigung des Vertrags, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Nach Beendigung des Zugangs besteht kein Anspruch auf weiteren Zugriff auf die im Campus bereitgestellten Inhalte.

(9) Soweit der Auftraggeber eigene Daten oder Inhalte in den Campus eingestellt hat, bleiben gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Löschungspflichten sowie die Regelungen der Datenschutzerklärung unberührt.

(10) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Campus weiterzuentwickeln und Inhalte und Funktionen zu aktualisieren, zu erweitern, zu ersetzen oder organisatorisch anzupassen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit, aus einem triftigen Grund und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erfolgt. Gegenüber Verbrauchern bleiben insbesondere die gesetzlichen Vorschriften über Änderungen digitaler Produkte gemäß § 327r BGB unberührt.

(11) Die Auftragnehmerin kann den Betrieb des Campus aus wichtigem Grund oder bei dauerhafter Einstellung des entsprechenden Angebots beenden. Eine geplante dauerhafte Einstellung wird dem Auftraggeber nach Möglichkeit mindestens drei Monate im Voraus in Textform mitgeteilt. Wird ein bereits bezahlter Campus Zugangszeitraum vor dessen Ablauf dauerhaft beendet und kein gleichwertiger Ersatz angeboten, wird die für den nicht genutzten Zeitraum bereits gezahlte Vergütung anteilig erstattet. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers, insbesondere Rechte bei einer nicht vertragsgemäßen Bereitstellung oder einer Änderung des digitalen Produkts, bleiben unberührt.

(12) Soweit der Campus gegenüber Verbrauchern digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen bereitstellt, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über Verträge über digitale Produkte. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bei Mängeln, Leistungsstörungen und beim Widerruf bleiben unberührt.

§ 10 Community und Q&A

(1) In der Community und im Q&A können sich Mitglieder austauschen und Fragen stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einem respektvollen, sachlichen Umgang. Untersagt sind insbesondere rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende, belästigende oder bedrohende Inhalte, Spam und Werbung, die Weitergabe fremder personenbezogener Daten, Urheberrechtsverletzungen sowie Verstöße gegen die Nutzungsrechte nach § 12. Für eingestellte Inhalte ist der jeweilige Auftraggeber selbst verantwortlich. Ein Anspruch auf Beantwortung einzelner Fragen besteht nicht.

(2) Bei Verstößen gegen diese AGB oder geltendes Recht kann die Auftragnehmerin je nach Schwere Beiträge bearbeiten oder entfernen, eine Verwarnung aussprechen, den Zugriff auf einzelne Funktionen vorübergehend oder dauerhaft sperren oder den Auftraggeber vollständig von den interaktiven Funktionen ausschließen. Der Zugang zu bereits gekauften Kursinhalten wie Videos und Vorlagen bleibt grundsätzlich unberührt, soweit kein wichtiger Grund nach § 8 Abs. 8 vorliegt.

§ 11 IM Kickstart

(1) Für die Nutzung des IM Kickstart legt der Auftraggeber ein passwortgeschütztes Nutzerkonto an. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten oder eine gemeinsame Nutzung des Kontos durch mehrere Personen ist nicht gestattet.

(2) Der Zugang zum bereitgestellten IM Kickstart wird ab Bereitstellung für mindestens 24 Monate gewährleistet. Danach besteht er fort, solange die Auftragnehmerin die Plattform betreibt. Ein zeitlich unbegrenzter Zugang wird nicht geschuldet.

(3) Die Auftragnehmerin kann den Betrieb der Plattform aus wichtigem Grund oder bei Beendigung ihrer selbstständigen Tätigkeit einstellen. Eine geplante Einstellung kündigt sie mindestens drei Monate im Voraus an. Wird der Zugang zu einem bereits bezahlten oder in einem Paket enthaltenen IM Kickstart vor Ablauf der 24 Monate eingestellt, erstattet die Auftragnehmerin den Kaufpreis zeitanteilig für die nicht genutzte Restlaufzeit.

(4) Die Auftragnehmerin stellt die Inhalte nach dem jeweiligen Stand der Technik bereit. Der Auftraggeber ist für die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite selbst verantwortlich.

(5) Bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Nutzung kann die Auftragnehmerin den Zugang vorübergehend sperren.

(6) Soweit der IM Kickstart digitale Inhalte bereitstellt, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften über digitale Inhalte und das Widerrufsrecht. Die Bereitstellung vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist erfolgt nur, wenn der Verbraucher den vorzeitigen Beginn der Bereitstellung ausdrücklich verlangt und die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Auftragnehmerin informiert den Verbraucher vor Beginn der Bereitstellung über die gesetzlichen Folgen.

§ 12 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Sämtliche von der Auftragnehmerin bereitgestellten Materialien und Inhalte, insbesondere Templates, Sheets, Konzepte, Kursinhalte, Vorlagen, Rechner, Checklisten, Texte, Videos und sonstige Unterlagen, bleiben geistiges Eigentum der Auftragnehmerin, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Inhalten für eigene interne geschäftliche Zwecke. Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt im jeweils vereinbarten Umfang. Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere gesetzliche Rechte bei digitalen Produkten und Verbraucherrechte, bleiben unberührt.

(3) Eine Weitergabe, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung für Dritte, Weiterveräußerung, Lizenzierung oder sonstige kommerzielle Verwertung der Inhalte ist ohne vorherige Zustimmung der Auftragnehmerin nicht gestattet.

(4) Eine Nutzung durch eigene Mitarbeiter des Auftraggebers ist zulässig, soweit diese die Inhalte ausschließlich für interne Zwecke des Auftraggebers benötigen und zur Einhaltung dieser Nutzungsbeschränkungen verpflichtet sind.

(5) Eine Weitergabe an rechtlich selbständige Unternehmen, Kunden, externe Berater, Freelancer oder sonstige Dritte gilt nicht als interne Nutzung und bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftragnehmerin.

(6) Ein Weiterverkauf oder eine Weitergabe von Campus Inhalten, Rechnern, Templates oder Vorlagen als eigene Produkte oder Bestandteile eigener Produkte ist ausgeschlossen.

(7) Die gesetzlichen Rechte der Auftragnehmerin bei einer unberechtigten Nutzung bleiben unberührt.

§ 13 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.

(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere interne Geschäftsinformationen und Betriebsinformationen, Strategien, Konzepte, Preise, Zahlen, Daten, Reportings, Analysen, Influencerlisten und Kontaktlisten, Sheets, Tabellen, Templates, Dateien, Zugangsdaten, Campus Inhalte sowie nicht öffentlich zugängliche Informationen über Kunden, Partner und Kooperationen.

(3) Vertrauliche Informationen dürfen nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei an unbefugte Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder anderweitig zugänglich gemacht werden.

(4) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

(5) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertrags hinaus. Für Geschäftsgeheimnisse gilt sie solange, wie diese den gesetzlichen Schutz als Geschäftsgeheimnis genießen. Im Übrigen gilt sie für drei Jahre nach Vertragsende.

§ 14 Referenznennung

(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Namen und das Logo eines Auftraggebers, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, nach Abschluss des jeweiligen Auftrags zu eigenen Werbezwecken und Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber der Verwendung nicht ausdrücklich widerspricht. Die Verwendung darf insbesondere auf der Website der Auftragnehmerin, in Präsentationen, Social Media Auftritten, Angebotsunterlagen und sonstigen Marketingmaterialien erfolgen. Der Auftraggeber kann der Verwendung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. Bereits veröffentlichte Materialien werden nach Zugang des Widerspruchs innerhalb angemessener Zeit nicht weiter verwendet und bei der nächsten regulären Aktualisierung entfernt.

(2) Bei Auftraggebern, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, bedarf die Verwendung des Namens, Logos, Bildes, Testimonials oder sonstiger personenbezogener Angaben zu Werbezwecken oder Referenzzwecken der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung. Die Erteilung der Zustimmung ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Abschluss oder die Durchführung des Vertrags. Sie ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.

(3) Unabhängig von der Kundeneigenschaft dürfen vertrauliche Informationen, interne Unterlagen, konkrete Geschäftsdaten, Umsatzzahlen, Kampagnendaten, Screenshots oder sonstige nicht öffentlich zugängliche Informationen des Auftraggebers nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung zu Werbezwecken oder Referenzzwecken verwendet oder veröffentlicht werden.

(4) Gesetzliche Rechte des Datenschutzes und Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers sowie sonstige zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

§ 15 Datenschutz

(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG.

(2) Jede Partei ist für die Rechtmäßigkeit der von ihr bereitgestellten personenbezogenen Daten selbst verantwortlich.

(3) Soweit die Auftragnehmerin personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

(4) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin, die unter janasuckfuell.com/datenschutz einsehbar ist.

§ 16 Haftung

(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche nach zwingenden Vorschriften des Verbraucherschutzrechts sowie für Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel oder aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(4) Die Auftragnehmerin schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere besteht keine Garantie für bestimmte Reichweiten, Umsätze, Verkaufszahlen, Bewerberzahlen, Einstellungen, Kooperationen oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse.

(5) Die operative Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen sowie die Veröffentlichung von Kampagnen und Inhalten liegen beim Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(6) Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Dies betrifft insbesondere Kennzeichnung, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Persönlichkeitsrechte, soweit die Auftragnehmerin nicht ausdrücklich mit einer entsprechenden rechtlichen Prüfung beauftragt wurde.

§ 17 Technische Verfügbarkeit, höhere Gewalt und Verhinderung

(1) Die Auftragnehmerin bemüht sich um eine möglichst störungsfreie Bereitstellung des Campus und der digitalen Inhalte.

(2) Vorübergehende Einschränkungen oder Unterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen, Störungen bei eingesetzten Dienstleistern oder Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen.

(3) Bei planbaren Wartungsarbeiten wird die Auftragnehmerin diese nach Möglichkeit außerhalb üblicher Nutzungszeiten durchführen.

(4) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, von der Auftragnehmerin nicht zu vertretende Ereignisse, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen die Auftragnehmerin, die betroffenen Leistungen für die Dauer der Störung zu verschieben.

(5) Kann die Auftragnehmerin vereinbarte Termine wegen Krankheit oder eines sonstigen unvorhersehbaren persönlichen Verhinderungsgrundes nicht wahrnehmen, informiert sie den Auftraggeber unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an. Bei Paketen mit fester Laufzeit verlängert sich die Laufzeit um den Ausfallzeitraum. Werden geschuldete Leistungen dauerhaft nicht erbracht und ist eine Nachholung nicht möglich, wird die auf diese Leistungen entfallende Vergütung anteilig erstattet.

§ 18 Verantwortlichkeit des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber bleibt für seine geschäftlichen Entscheidungen und deren Umsetzung selbst verantwortlich.

(2) Empfehlungen, Strategien, Analysen und sonstige Beratungsleistungen der Auftragnehmerin stellen keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung dar, sofern eine solche Beratung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Empfehlungen der Auftragnehmerin eigenverantwortlich auf ihre konkrete Anwendbarkeit in seinem Unternehmen zu prüfen.

§ 19 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Auftraggeber kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(2) Gegenüber Verbrauchern bleibt das gesetzliche Recht zur Aufrechnung mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis unberührt.

(3) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis und nur im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeübt werden.

§ 20 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung einschließlich des Muster Widerrufsformulars, die dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.

(2) Bei einem Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn drei Voraussetzungen zusammen erfüllt sind. Erstens hat der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt, dass die Auftragnehmerin mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Zweitens hat er seine Kenntnis davon bestätigt, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert. Drittens hat die Auftragnehmerin ihm eine Bestätigung hierüber zur Verfügung gestellt.

(3) Beim Campus Abonnement erlischt das Widerrufsrecht hierdurch nicht. Verlangt der Verbraucher den Beginn der Leistung bereits während der Widerrufsfrist, schuldet er im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

(4) Die Widerrufsbelehrung gilt für den IM Kickstart und das Campus Abonnement. Die Pakete IM Audit, IM Talent, IM Academy und IM Growth Partner werden ausschließlich mit Unternehmern geschlossen, für Unternehmer besteht kein Widerrufsrecht.

§ 21 Gewährleistung und Mängelhaftung

(1) Für die Mangelfreiheit der digitalen Produkte gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die §§ 327 ff. BGB. Die Auftragnehmerin stellt während des gesetzlich maßgeblichen Zeitraums die Aktualisierungen bereit, die erforderlich sind, um die Vertragsmäßigkeit der digitalen Produkte zu erhalten, und informiert den Verbraucher über diese Aktualisierungen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

(2) Gegenüber Unternehmern gelten für die Verjährung von Mängelansprüchen die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Vorübergehende Störungen der Verfügbarkeit, etwa durch Wartung, höhere Gewalt oder Störungen bei Dritten wie Hosting, Streaming oder Zahlungsdienstleister, stellen keinen Mangel dar, soweit sie unerheblich sind. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bei einem Produktmangel bleiben unberührt.

§ 22 Änderungen dieser AGB

(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund, etwa wegen einer geänderten Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder einer Erweiterung des Angebots, erforderlich ist und der Auftraggeber hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Über beabsichtigte Änderungen informiert die Auftragnehmerin den Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform. Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung betreffen oder den Auftraggeber nicht nur unerheblich benachteiligen, bedürfen seiner ausdrücklichen Zustimmung.

(3) Bei sonstigen zumutbaren Änderungen gilt das Schweigen des Auftraggebers nur dann als Zustimmung, wenn die Auftragnehmerin ihn bei der Mitteilung auf sein Widerspruchsrecht, die Möglichkeit zum Widerspruch bis zum Wirksamwerden und die Bedeutung seines Schweigens hingewiesen hat. Widerspricht der Auftraggeber fristgerecht, wird die Änderung nicht Vertragsbestandteil. Beim Campus Abonnement kann jede Partei den Vertrag in diesem Fall zum geplanten Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung kündigen.

(4) Für bereits geschlossene Verträge gelten im Übrigen die bei Vertragsschluss einbezogenen AGB fort. Für die Anpassung des Preises des Campus Abonnements gilt ausschließlich § 7 Abs. 12.

§ 23 Verbraucherstreitbeilegung

(1) Die Auftragnehmerin ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(2) Die gesetzlichen Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung bleiben unberührt.

§ 24 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Sondervermögen des öffentlichen Rechts, ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Auftragnehmerin Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Individuelle Vereinbarungen im Kundenvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.